Kesseltausch: Förderung startet am 2. November 2026

Wer seine fossile Heizung ersetzen möchte, kann ab 2. November 2026 die Neuauflage der Kesseltausch-Förderung nutzen. Sie richtet sich an Privatpersonen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.

Gefördert wird der Umstieg auf einen Nah- oder Fernwärmeanschluss, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe. Berücksichtigt werden können Lieferungen und Leistungen, die ab dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden.

Die maximale Förderung richtet sich nach dem gewählten Heizsystem. Zusätzlich sind Zuschläge möglich. Die konkreten Beträge und Voraussetzungen sind im offiziellen Informationsblatt angeführt.

In vier Schritten zur Förderung

Das Verfahren umfasst die Registrierung, die Umsetzung, die Antragstellung und die Auszahlung. Spätestens neun Monate nach der Registrierung muss der Förderungsantrag eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Heizungstausch abgeschlossen und abgerechnet sein.

Die Förderungsaktion läuft bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Budgetmittel, längstens bis 31. Dezember 2026. Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf informieren.